KOOR/BEST - Erasmus
DAS ERASMUS-PROGRAMM
Hier der Flyer
- Aktion des EU-Programms für Lebenslanges Lernen
- Transnationalen Mobilitätsprojekten die die Hochschulausbildung der Mitgliedstaaten unterstützen und die europäische Zusammenarbeit fördern
- vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie koordiniert.
- Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist Nationale Agentur (NA) zur Durchführung des ERASMUS-Programms.
- In Baden-Württemberg ist das Konsortium KOOR/BEST eingerichtet, über das Studierende der teilnehmenden Hochschulen in BW gefördert werden.
FÖRDERKRITERIEN DES KONSORTIUMS KOOR/BEST
Studierende, die eine Praktikumsstelle im Ausland erhalten haben, wenden sich an ihrer Hochschule an die für Studierenden Mobilität zuständige Stelle (Akademisches Auslandsamt, Praktikantenamt, Career Service ERASMUS- oder EU-Beauftragte), über die eine Bewerbung um eine Förderung eingereicht werden kann. Infos wo das bei uns an der HSKA geht bekommt ihr weiter unten.
Förderbar sind Praktika/Praktische Studiensemester, die während des Studiums durchgeführt wer den, von:
- Studierenden, die an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind
- Studierenden mit der Staatsangehörigkeit eines der teilnahmeberechtigten Länder
- Studierenden, die in einem der genau bestimmten Länder der EU oder Deutschland offiziell als Flüchtlinge, staatenlose Person oder als dort ständig wohnhaft anerkannt sind
Förderfähige Zielländer sind:
- Länder der EU
Ausgeschlossen von der Förderung durch KOOR/BESTœ sind Praktika:
- bei allen Europäischen Institutionen
- bei allen Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
- bei nationalen/diplomatischen Vertretungen des Herkunftslandes der Geförderten
- bei UN-Einrichtungen und deren Unterorganisationen
- Pendler
Mögliche Dauer des Praktikums:
- min. 3, max. 12 Monate, unabhängig von einer ERASMUS-Förderung für Studienaufenthalte (SMS)
- Teilzeitpraktika sowie studienbegleitende Praktika können nicht als SMP gefördert werden (ggf. jedoch als ERASMUS-Studienaufenthalt bzw. Kombination Studium - Praktikum und dann über die Hochschule)
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
- bis zu maximal 400 € pro Monat erhalten (mit Ausnahme der Länder Bulgarien und Rumänien, für die der jeweilige Länderhöchstsatz als max. Obergrenze gilt)
- abhängig von der jeweiligen Nettovergütung durch die Praxisstelle
- Für BAföG-berechtigte Studierende gilt, dass sie für den Auslandsaufenthalt BAföG in vollem Umfang erhalten und ERASMUS-Zuschüsse anrechnungsfrei sind.
AUSZAHLUNGSMODUS
- In zwei Teilbeträgen ausbezahlt.
- Zu Beginn, nach Eingang des „Placement Agreement“ 80% des vorgesehenen Aufenthaltszuschusses
- nach Abschluss des Praktikums, nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, den Restbetrag des Stipendiums, abhängig von der tatsächlichen Dauer des Praktikums.
ANTRAGSTELLUNG
- Vor Beginn des Praxissemesters
- falls nur knapp einhaltbar wenigstens Antrag schicken (mit genauer Bezeichnung der Praxisstelle)
EIN RECHTSANSPRUCH AUF FÖRDERUNG ODER EINE BESTIMMTE ZUSCHUSSHÖHE BESTEHT NICHT.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
VOR ANTRITT
Nur noch Online Registrierung möglich unter:
Online Registrierung für Erasmus Praktika
- Das Bewerbungsformular für ein Erasmus-Stipendium mit persönlichen Daten und Bankverbindung
- Das Training Agreement zwischen Praktikumsstelle, Hochschule und Student
- Den Questionnaire and Checklist for professional, cultural and linguistic preparation
- Die Versicherungserklärung mit Angaben zu nachfolgend genannten Versicherungen mit dem Namen der Versicherungsgesellschaft, der Versicherungsnummer und Kostenangaben pro Monat, bezogen auf die Dauer des Praktikums:
- Krankenversicherung (= PFLICHT): Angabe der studentischen Kranken-Pflichtversicherung bzw. evtl. Familienversicherung oder private Krankenversicherung.
- Unfallversicherung (=PFLICHT): Angaben zu einer privaten Unfall- / Familienunfallversicherung für das Ausland. Eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz durch die Praktikumsstelle alleine reicht nicht aus.
- Haftpflichtversicherung (=PFLICHT): Angaben zu einer Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz durch die Praktikumsstelle alleine reicht nicht aus
HINWEIS: Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn bietet ein Versicherungspaket an, in dem alle drei o. g. Versicherungen enthalten sind. Zuständig ist Frau Palm, Tel. 0228 / 882-294 oder -400, E-Mail: versicherungsstelle@daad.de
Kontaktadresse an der HSKA
Adresse zur Einreichung der Unterlagen:
Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
KOOR/BEST
Moltkestr. 30
76133 Karlsruhe
Kontakt:
Tel. 0721 / 925-2821 (Mo - Do 9:00 – 12:00 Uhr)
E-Mail: koor-praxis-bw@
hs-karlsruhe.de
Infos auf der Homepage der HSKA
Bartholdi Preis
Bartholdi Preis:
Jährlich wird ein Wettbewerb um den besten Bericht eines Auslandspraktikums für Studenten der Oberrheinregion ausgeschrieben, der mit einem Preisgeld zwischen 4.000,- € bis 1.000,- € versehen ist.
Voraussetzung dafür sind:
1. Der Praktikumsbericht (30 Seiten maximal, ohne Anhang); entweder in deutscher, französischer oder englischer Sprache
2. Eine Zusammenfassung von 2 Seiten in deutscher Sprache
3. Ein Lebenslauf
4. Der Bericht muss in 5-facher Ausfertigung abgegeben werden.
http://www.prixbartholdi.com/accueil_de.html
Andere Förderprogramme
Es gibt noch zahlreiche andere Förderungspogramme. Hier findet ihr einen Artikel, der behilflich sein kann.
diplomcampus.com/infos/Auslandspraktika-Foerderprogramme.pdf