Richtlinien für das Praxissemester
Ausbildungsziel:
Vertiefung der während des Studiums erworbenen Kenntnisse durch qualifizierte Mitarbeit in zwei der betriebswirtschaftlichen Abteilungen, die in der Studien- und Prüfungsordnung genannt sind.
Das sind
− Marketing
− Vertrieb
− Controlling
− Finanzen
− Projektmanagement
− Personal
− Strategische Planung
− Einkauf
− Logistik
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 20 Wochen (95 Präsenztage)
Ausbildungsort:
Bei International Management im nicht-muttersprachigen Ausland
Zulassung
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Zulassung ist rechtzeitig, jedoch mindestens 8 Wochen vor Antritt des Praxissemster zu beantragen. Die Antragsformulare liegen im Sekretariat aus oder sind hier in der Rubrik Formulare der Hochschule zu finden.
Die Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn
1. Die hierzu erforderlichen Studienleistungen laut Studien-und Prüfungsordnung erfolgreich beendet worden sind. Bei IM ist sind die Vorraussetzungen ein bestandenes Grundstudium und mindestens 45 ECTS aus den Fächern des dritten und vierten Semsters.
2. Bei der Anmeldung eine Kopie des Ausbildungsvertrages oder eine Ausbildungsbestätigung (E-mail) vorliegt, in dem die Dauer des Praktikums, die wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit und die Inhalte des Praxissemsters ausgewiesen sind. Einen Mustervertrag auf Englisch und Deutsch gibt es hier
3. Das Anmeldungsformular vollständig ausgefüllt ist.
Ansprechpartner:
Praktikantenamtsleiter:
Prof. Jürgen Muthig
Sprechstunde Do 15:30 - 16:30 Gebäude F Raum 314
+49 721 925 2988
juergen.muthig@hs-karlsruhe.de
Antrag für Praktikum und (Muster-)Verträge (auch Placement Agreement von Erasmus) einreichen im Sekretariat der Fakultät W
Dieses kann ca. 3 Wochen nach Antragstellung vom Studierenden im Sekretariat abgeholt werden.
Sprechzeiten des Sekretariats:
Mo+Do: 9.30 Uhr - 11.30 Uhr und Mi: 9:00 Uhr - 10.00 Uhr
bei Claudia Appelius, K103, Tel: 0721 / 925 1946
Anerkennung des Auslandssemesters
Anerkennung:
Die Anerkennung des Praxissemsters/praktischen Studiensemesters erfolgt nach Abgabe des Tätigkeitsberichtes . Dieser sollte ca 15 Seiten umfassen und besteht aus folgenden Inhalten:
- Name und Studiengang auf das Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung (Zusammenfassung auf ca. 1 Seite)
- Kurze Unternehmensdarstellung (max. 5 Seiten)
- Chronologische, nach Wochen unterteilte Beschreibung der Tätigkeiten in den besuchten Abteilungen, muss vom Betreuer unterschrieben werden
- Stellungnahme, inwieweit die eigenen Leistungen den geforderten Inhalten lt. Sudien- und Prüfungsordnung genügen
- Darstellung der eigenen Leistungen innerhalb des Praktikums
- Zusammenfassung der persönlichen Erfahrungen, Beurteilungen, Anregungen
- Hinweis, ob weitere Praktikanten im Unternehmen erwünscht sind
- Zeugnis des Ausbildungsbetriebes mit folgenden Inhalten: Zeitraum des Praxissemesters, Anwesenheitstage,durchgeführte Tätigkeiten
- Literaturverzeichnis
Abgabetermin:
Der Tätigkeitsbericht muss spätestens 4 Wochen nach Beginn des nachfolgenden Semesters abgegeben werden. Der Bericht wird mit einem Eingangsstempel versehen.
Rückmeldung im Praxissemester - Prüfungen schreiben
Rückmeldung im Praxissemester
Wenn der Praxissemesterantrag genehmigt wurde wird das in der Verwaltung vermerkt. Man zahlt 100€ Semestergebühren und bleibt während des Praxissemesters ganz normal immatrikuliert.
Prüfungen
Man darf maximal 2 Wiederholprüfungen aus den vorigen Semestern schreiben.